Wohnsiedlung Beichi, Gümligen
Ältere, unter anderen Voraussetzungen erlassene Überbauungsordnungen und nachbarschaftliche Zwänge beengen in der Regel die Entscheidungsfreiheit. Nicht selten sind diese «Steine des Anstosses» aber «Steine des gedanklichen Anstosses». So geschehen in der Beichi genannten Wohnüberbauung. Ein seit Langem eingezonter Landstreifen in Bautiefe oberhalb eines schmalen Privatwegs, dessen anliegende Parzellen sonst durchwegs disperse Wohnhäuser aufweisen, sollte nach Jahren überbaut werden. Er fällt diagonal gegen Südosten kontinuierlich um ein gutes Dutzend Meter ab und ist längsseits gegen Norden und schmalseits gegen Westen vom Wald eingefasst. Statt parzellenweise zu verkaufen, gab die Bauherrschaft eine Gesamtüberbauung in Auftrag. Die bau- und nachbarrechtlichen Voraussetzungen erforderten es, die Zufahrt zur Einstellhalle am östlichsten Zipfel der Parzelle anzudocken, was den Weg weitgehend vom Fahrverkehr entlastet und den individuellen Zugang zu den Häusern für Fussgänger erlaubt.
Die drei Doppeleinfamilienhäuser und die im gleichen Volumen erstellte Villa formen eine einheitlich wirkende Siedlung, obwohl das Gelände unterschiedliche Höhenlagen der Gebäude erforderte und die Käuferschaft ihre individuellen Ansprüche an Raumaufteilung, Befensterung und Umgebungsgestaltung einbringen konnte. Die mit einer Kaskadentreppe erschlossenen Stockwerke sind am Hang so zueinander versetzt, dass ihre vereinheitlichten Vordach- und Balkonlösungen Fenstervarianten ermöglichen, ohne dass das Gesamtbild der Siedlung darunter leidet. Die erdige Farbgebung der verputzten Aussenmauern und Brüstungen, die auf die Waldnähe Rücksicht nimmt, bindet die vier homogen wirkenden Häuser zusammen. Die Anordnung der Tageszone über dem Schlaf- und Arbeitsgeschoss direkt unter dem Flachdach profitiert mit durchgehender Verglasung von ihrer zweiseitigen Ausrichtung gegen Süden, gegen die Alpen, und gegen Norden mit hochsitzartiger Waldeinsicht. Sind ihr gegen Süden tiefe Balkone vorgelagert, so sind gegen Norden auf dem mittleren Niveau klar umrissene hofartige Aussenräume geformt, die optional mit Treppe auch vom Wohnbereich zugänglich sind. Anderen Zimmern dieses Stockwerks sind seitliche Aussenräume zugeordnet. Trotz der vom Hang erzwungenen Stellung der Häuser und Gartenterrassen und aller individuellen Wünsche ist, auch dank der Zusammenarbeit mit Weber & Brönnimann Landschaftsarchitekten, eine ganzheitlich gestaltete Siedlung entstanden.
Bauherrschaft | Privat |
Realisierung | 2011 – 2013 |