Wohnsiedlung Beichi, Gümligen

CMA 04 1408 AF001 bearb Kopie

Ältere, unter anderen Voraussetzungen erlassene Überbauungsordnungen und nachbarschaftliche Zwänge beengen in der Regel die Entscheidungsfreiheit. Nicht selten sind diese «Steine des Anstosses» aber «Steine des gedanklichen Anstosses». So geschehen in der Beichi genannten Wohnüberbauung. Ein seit Langem eingezonter Landstreifen in Bautiefe oberhalb eines schmalen Privatwegs, dessen anliegende Parzellen sonst durchwegs disperse Wohnhäuser aufweisen, sollte nach Jahren überbaut werden. Er fällt diagonal gegen Südosten kontinuierlich um ein gutes Dutzend Meter ab und ist längsseits gegen Norden und schmalseits gegen Westen vom Wald eingefasst. Statt parzellenweise zu verkaufen, gab die Bauherrschaft eine Gesamtüberbauung in Auftrag. Die bau- und nachbarrechtlichen Voraussetzungen erforderten es, die Zufahrt zur Einstellhalle am östlichsten Zipfel der Parzelle anzudocken, was den Weg weitgehend vom Fahrverkehr entlastet und den individuellen Zugang zu den Häusern für Fussgänger erlaubt.

Schnitt v5
Schnitt
Situation v9
Situation
UG v7
Untergeschoss
EG v13
Erdgeschoss
1.OG
1.Obergeschoss