Altstadthaus Junkerngasse 54, Bern
Die Liegenschaft Junkerngasse 54 wird im Volksmund auch «Gespensterhaus» genannt. Es handelt sich um das Nebengebäude des Béatrice-von-Wattenwyl-Hauses gegenüber an der Junkerngasse 59. Historisch war das Gebäude als Aussenkeller und später als Stallung für Pferde und Unterstand der Kutschen genutzt worden. Jacob Emanuel von Wattenwyl vermachte Ende 1929 beide Gebäude der Schweizerischen Eidgenossenschaft.
Das Béatrice-von-Wattenwyl-Haus dient für Empfänge des Bundesrates. Regelmässig finden hier seit 1970 die sogenannten von-Wattenwyl-Gespräche zwischen dem Bundesrat und den Regierungsparteien statt. Das «Gespensterhaus» hingegen steht mehrheitlich leer. Das Erdgeschoss wurde als Garage vermietet.
Auf Grund dieser höherwertigen Nutzungsmöglichkeiten hat sich das BBL für den Ausbau der bestehenden Liegenschaft entschlossen.
Nutzung
Das Gebäude an der Junkerngasse 54 – bekannt als das „Gespensterhaus“ – erhält eine neue Nutzung als Wohneinheit. Die modularen Einbauten schaffen die Grundlage für eine langfristige Nutzungsvielfalt über alle Geschosse hinweg. Dank des durchdachten Konzepts können zukünftige Anpassungen mit minimalen Eingriffen in die historische Substanz erfolgen. Die neuen baulichen Massnahmen respektieren die bestehende Bausubstanz und ermöglichen zugleich eine zeitgemässe, flexible Nutzung.
Relevante Zeitschicht
Trotz mittelalterlicher Ursprünge ist die Substanz im Inneren fast vollständig durch einen Gesamtumbau von 1942 geprägt. Alle Oberflächen wurden damals mit einem zementhaltigen Verputz überzogen; Decken und Dach wurden neu erstellt. Diese Epoche bildet die prägende Zeitschicht des Gebäudes – das Umbaukonzept respektiert und inszeniert diese spezifische Raumstimmung.
Raumstruktur & Atmosphäre
«Möbelartige» Einbauten ergänzen die bestehenden Räume funktional, bleiben jedoch klar ablesbar und reversibel. Durch die präzise Ausformulierung sowie die sorgfältige Materialwahl der Einbauten und des Fussladens entlang der Brandmauer entsteht ein hochwertiger Wohnstandard, der der besonderen Atmosphäre des Ortes gerecht wird. Der offene Charakter des Hauses bleibt gewahrt: Sichtbare Raumecken, durchlaufende Deckenstrukturen und originale Oberflächen bleiben erhalten. Die zurückhaltende Eingriffsstrategie unterstützt den mythischen Charakter des Hauses und bewahrt den historischen „Geist des Ortes“.
Belichtung
Eine Wohnnutzung ist mindestens seit 1840 nicht mehr belegt. Unter anderem steht dies wohl auch in Zusammenhang mit der ungenügenden Belichtung aufgrund der fehlenden Hoffassade. Diese soll durch die zenitale Belichtung mindestens teilweise kompensiert werden. Zur Verbesserung des Lichteinfalls in die unteren Geschosse, soll die bestehende Holztreppe um das Mass eines Balkenabstandes von der hofseitigen Brandmauer distanziert und wieder eingebaut werden. Die so freigelegte verputzte Oberfläche wird mit einer Lasurtechnik bearbeitet, welche die Reflexion des Lichtes in den Raum unterstützt.
Variabilität
Die zur neuen Nutzung notwendigen möbelartigen Einbauten sind in der Anordnung der Geschosse austauschbar. Ver- und Entsorgungsleitungen werden aufputz geführt. Diese Variabilität wird in den Geschossen durch die Disposition der haustechnischen Installationen im gleichen «Balkenfeld» erreicht, welches durch die vertikale Steigzone erschlossen ist. Künftige Nutzungsanpassungen können so, ohne grössere Eingriffe in die Substanz, umgesetzt werden.
| Bauherrschaft: | Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) |
| Studienauftrag: | 2021 |
| Realisierung: | 2025 |