Altstadthaus Junkerngasse 54, Bern
Die Liegenschaft Junkerngasse 54 wird im Volksmund auch «Gespensterhaus» genannt. Es handelt sich um das Nebengebäude des Béatrice-von-Wattenwyl-Hauses gegenüber an derJunkerngasse 59. Historisch war das Gebäude als Aussenkeller und später als Stallung für Pferde und Unterstand der Kutschen genutzt worden. Jacob Emanuel von Wattenwyl vermachte Ende 1929 beide Gebäude der Schweizerischen Eidgenossenschaft.
Das Béatrice-von-Wattenwyl-Haus dient für Empfänge des Bundesrates. Regelmässig finden hier seit 1970 die sogenannten von-Wattenwyl-Gespräche zwischen dem Bundesrat und den Regierungsparteien statt.
Das «Gespensterhaus» hingegen steht mehrheitlich leer. Das Erdgeschoss wurde als Garage vermietet.
Auf Grund dieser höherwertigen Nutzungsmöglichkeiten hat sich das BBL für den Ausbau der bestehenden Liegenschaft entschlossen.
Nutzung
Die Bau- und Zonenordnung lässt in der unteren Altstadt von Bern eine gemischte Nutzung Wohnen und Arbeiten zu. Die bis ins 1. Obergeschoss zwingend vorzusehende gewerbliche Nutzung ist pro Geschoss autonom. Sie kann gegebenenfalls mit der darüber liegenden Wohnnutzung intern verbunden werden.
Relevante Zeitschicht
Trotz der angestrebten Nutzungsänderung orientieren wir uns an der Raumstimmung, welche durch den Eingriff von 1942 entstanden ist. Im Inneren sind demnach fast ausschliesslich die 1940er Jahre erkennbar. Das Eingriffskonzept wird darauf ausgerichtet.
Die dazu notwendigen Einbauten möblieren den «unfertigen» Ausbau sinngemäss und unterstreichen die bestehende Raumstimmung. Alle inneren Oberflächen bleiben bestehen. Zur Verbesserung der Schalldämmung wird der Bodenbelag aus- und wieder eingebaut. Die Schiebeböden und die Balkenlagen bleiben sichtbar. Der abgeschweisste Grundputz an den Wänden bleibt erhalten und wird mit einem Brusttäfer ergänzt in welchem die Heizkörper sowie die Elektroinstallationen integriert sind.
Belichtung
Eine Wohnnutzung ist mindestens seit 1840 nicht mehr belegt. Unter anderem steht dies wohl auch in Zusammenhang mit der ungenügenden Belichtung aufgrund der fehlenden Hoffassade. Diese soll durch die zenitale Belichtung mindestens teilweise kompensiert werden. Zur Verbesserung des Lichteinfalls in die unteren Geschosse, soll die bestehende Holztreppe um das Mass eines Balkenabstandes von der hofseitigen Brandmauer distanziert und wieder eingebaut werden. Die so freigelegte verputzte Oberfläche wird mit einer Lasurtechnik bearbeitet, welche die Reflexion des Lichtes in den Raum unterstützt.
Variabilität
Die zur neuen Nutzung notwendigen möbelartigen Einbauten sind in der Anordnung der Geschosse austauschbar. Ver- und Entsorgungsleitungen werden aufputz geführt. Diese Variabilität wird in den Geschossen durch die Disposition der haustechnischen Installationen im gleichen «Balkenfeld» erreicht, welches durch die vertikale Steigzone erschlossen ist. Künftige Nutzungsanpassungen können so, ohne grössere Eingriffe in die Substanz, umgesetzt werden.
Bauherrschaft: | Bundesamt für Bauten und Logistik BBL |
Studienauftrag: | 2021 |
Realisierung: | 2024 |